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Webspace und Domains

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Vertrag für Domain-Reseller

1. Vertragsgegenstand
T3:Network registriert im Auftrag des Resellers Secondleveldomains unterhalb der in der beigefügten Preisliste aufgeführten Topleveldomains. Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T3:Network.

2. Pflichten des Resellers
Der Reseller verpflichtet sich mindestens 20 Domainnamen bei T3:Network zu betreiben. Diesen Bestand muss der Reseller erstmals nach Ablauf des ersten Jahres nach Vertragsabschluss erreicht haben. Sollte diese Menge nicht erreicht werden oder der Reseller diese Menge nach dem ersten Jahr unterschreiten, gelten für den Reseller die T3:Network Endkundenpreise.
Der Reseller übernimmt die Abrechnung mit dem Endkunden und leistet den Support für den Endkunden.

3. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

4. Preise
Die Preise der Registrierung sind im Anhang festgelegt.
Der Reseller erhält am Monatsende von T3:Network eine Rechnung. Der Rechnungsausgleich erfolgt ausschliesslich per Bankeinzug oder per Vorkasse.

5. Domainregistrierung
Zur Registrierung der Domainnamen wird dem Reseller ein Webinterface zur Verfügung gestellt. T3:Network nimmt Aufträge ausschliesslich über das dem Reseller zur Verfügung gestellte Webinterface entgegen.
Im Falle von Sammelbestellungen akzeptiert der Reseller auch Teillieferungen, falls eine oder mehrere Domainnamen nicht registriert werden können.
Domainnamen werden mindestens für ein Jahr registriert. Einige Domainnamen haben eine längere Mindestlaufzeit.
Die Mindestlaufzeiten sind in der Preisliste vermerkt. Nach Ablauf einer Registrierungsperiode
verlängert sich die Registrierung automatisch um eine weitere Registrierungsperiode, wenn der Domainname nicht vorher gekündigt wurde.
Damit ein Domainname nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird, muss der Domainname bis
spätestens 10 Tage vor Ablauf der Registrierungsperiode gekündigt werden.
Der Reseller kann frühestens 60 Tage nach der Registrierung eines Domainnamens die Verwaltung des Domainnamens zu einem neuen Provider übertragen. .DE-Domainnamen können jederzeit übertragen werden.
Bei der Registrierung von .DE-Domainnamen gelten die DENIC-Domainbedingungen und die DENIC-Domainrichtlinien.
Diese Dokumente sind im jeweils aktuellen Stand auf der Webseite www.denic.de einsehbar.
Der Reseller hat diese Bedingungen in den Vertrag mit dem Endkunden einzubinden und dem Endkunden
diese Dokumente zur Kenntnis zu geben.
Für die Registrierung der weiteren Domaintypen gelten die Vergaberichtlinien der entsprechenden zentralen Vergabestellen. Diese Vergaberichtlinien können auf den Internetseiten der Vergabestellen eingesehen werden.
Es ist Aufgabe des Endkunden sicherzustellen, dass keine Namensrechte Dritter verletzt werden.
Beantragt der Reseller eine Domainübertragung zu T3:Network, hat der Reseller dafür zu sorgen, dass der alte Provider ausreichend und über die Wechselabsicht informiert wird.

6. Datenschutz
Zur Registrierung der Domainnamen benötigte Personen- und Domainnameserverdaten werden in der Datenbank von T3:Network gespeichert und nur zur Registrierung der Domainnamen verwendet.
Der Reseller und der Endkunde erklären sich damit einverstanden, dass die Veröffentlichung der bekannten persönlichen Daten mit Wissen der betroffenen Personen stattfindet und die Beteiligten wissen, dass diese Daten innerhalb des Internets zu Auskunftszwecken öffentlich zur Verfügung stehen.

7. Sonstiges
Änderungen dieses Vertrags sind nur möglich, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Dresden.